Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Goldene Zeiten Photographie
1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aufträge, Lieferungen und Leistungen von Goldene Zeiten Photographie. Diese Bedingungen werden verbindlich, sofern ihnen nicht innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen wird.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, Goldene Zeiten Photographie hat diese ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die AGB gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Die AGB gelten für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bildmaterial, unabhängig von dessen Bearbeitungsstufe oder technischer Form, insbesondere auch für digital übermittelte Bilddateien.
2. Nutzungsrechte und Urheberrechte
Goldene Zeiten Photographie bleibt Inhaber der Urheberrechte an allen erstellten Fotografien gemäß Urheberrechtsgesetz. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung für private Zwecke oder den vorher vereinbarten Zweck.
Jede weitergehende Nutzung, Verbreitung oder Veröffentlichung der Bilder bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und ist honorarpflichtig. Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Eigentumsrechte an den Bildern werden nicht übertragen.
Goldene Zeiten Photographie ist nicht verpflichtet, Rohdaten, Negative oder unbearbeitete Bilddateien herauszugeben, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Veränderungen des Bildmaterials durch elektronische Bearbeitung, Fotomontagen oder Composings sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Jede Veröffentlichung der Bilder muss den Urheber „Goldene Zeiten Photographie“ ausweisen.
3. Künstlerischer Gestaltungsspielraum
Goldene Zeiten Photographie besitzt völlige künstlerische Freiheit in der Gestaltung, Auswahl von Aufnahmeorten und technischen Mitteln. Kundenwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, Reklamationen diesbezüglich sind jedoch ausgeschlossen.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle Gäste bei Hochzeiten oder Veranstaltungen fotografiert werden. Goldene Zeiten Photographie bemüht sich jedoch nach bestem Wissen und Gewissen, alle wichtigen Momente festzuhalten.
4. Veröffentlichung zur Eigenwerbung
Goldene Zeiten Photographie behält sich das Recht vor, ausgewählte Bilder für eigene Werbezwecke (z. B. Website, Social Media, Flyer) zu nutzen. Der Auftraggeber kann der Nutzung widersprechen.
5. Auftragserteilung und Rücktritt
Die Auftragserteilung wird verbindlich, sobald sie schriftlich von Goldene Zeiten Photographie bestätigt wurde. Bei Rücktritt des Auftraggebers fallen gestaffelte Ausfallhonorare an: 30 % bei Vertragsabschluss, 50 % bis drei Monate vor dem Termin, 80 % bis vier Wochen vor dem Termin.
Bei Terminverschiebungen durch den Auftraggeber wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10 % des Auftragswertes erhoben.
6. Leistungsstörungen und Lieferverzug
Bei Verzögerungen oder Ausfall durch höhere Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall) übernimmt Goldene Zeiten Photographie keine Haftung. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzfotografen.
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Mängelrügen müssen innerhalb von sieben Tagen schriftlich erfolgen.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Das vereinbarte Honorar ist mit Lieferung der Bilder fällig. Nebenkosten wie Fahrtkosten, Location-Gebühren und Spesen trägt der Auftraggeber.
8. Haftung
Goldene Zeiten Photographie haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für den Verlust von Daten oder Schäden durch Dritte wird keine Haftung übernommen.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags verwendet und vertraulich behandelt. Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Eine unwirksame Klausel wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.