Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Goldene Zeiten Photographie
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Buchungen und Leistungen von Goldene Zeiten Photographie im Bereich Hochzeitsfotografie, Paarfotografie und Veranstaltungsfotografie sowie für die Einräumung von Nutzungsrechten an den erstellten Fotografien. Sie gelten für sämtliches dem Auftraggeber überlassene Bildmaterial, unabhängig von Bearbeitungsstufe oder technischer Form.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Brautpaar) finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von Goldene Zeiten Photographie ausdrücklich schriftlich anerkannt.
2. Buchung und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung, Bestätigung per E-Mail oder durch sonstige ausdrückliche Beauftragung.
Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages sind das Angebot, das Briefing, die Auftragsbestätigung und diese AGB. Änderungswünsche nach Buchungsbestätigung (z. B. zusätzliche Fotostunden, Zweitfotograf, Drohne) bedürfen mindestens der Textform und können zu einem Aufpreis führen.
3. Leistungsumfang – Hochzeitsfotografie
Gegenstand des Auftrags ist die professionelle fotografische Begleitung der Hochzeit /Veranstaltung gemäß dem vereinbarten Ablauf, insbesondere:
– Getting Ready (Vorbereitungen von Brautpaar und ausgewählten Personen der Hochzeitsgesellschaft)
– Trauung (Standesamt, Kirche, freie Trauung – soweit genehmigt)
– Hochzeitsempfang, Gruppenfotos und spontane Momente der Hochzeitsgesellschaft
– Paarfotos (Brautpaarshooting / Couple Shooting)
– Dokumentation der Feier und Party bis zum vereinbarten Ende der Fotoreportage
Goldene Zeiten Photographie besitzt künstlerische Freiheit in der Gestaltung, insbesondere bei Motivwahl, Bildkomposition, Lichtführung, Bildlook und Bearbeitung. Ein Anspruch darauf, dass jede einzelne Person der Hochzeitsgesellschaft oder jeder einzelne Moment fotografiert wird, besteht nicht. Spontane, flüchtige Augenblicke (z. B. Konfetti, Brautstraußwurf, erster Tanz) können situativ oder technisch nicht immer erfasst werden.
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – Luftaufnahmen per Drohne, Videografie, der Einsatz eines zweiten Fotografen, Fotobox/Fotobude, die Erstellung von Hochzeitsalben, Express-Bearbeitung mit Lieferzeiten unter der regulären Produktionszeit sowie die Herausgabe von Rohdaten oder unbearbeiteten Bilddateien.
4. Mitwirkungspflichten von Brautpaar und Hochzeitsgesellschaft
Das Brautpaar verpflichtet sich, Goldene Zeiten Photographie alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere:
– vollständiger Tagesablauf bzw. Ablaufplan der Hochzeit
– Adressen und Zugänge zu allen Locations (z. B. Trauort, Feierlocation, Shootingort)
– Angabe wichtiger Programmpunkte (z. B. Reden, Spiele, erster Tanz, Tortenanschnitt)
– Benennung von für das Brautpaar besonders wichtigen Personen (z. B. Eltern, Trauzeugen)
Das Brautpaar sorgt dafür, dass die Nutzung aller Hochzeitslocations für Fotoaufnahmen rechtlich zulässig ist und erforderliche Genehmigungen (z. B. von Standesamt, Kirche, Locationbetreiber, Eigentümer von Scheunen, Gärten, Hotels, Villen) eingeholt werden. Dies gilt insbesondere für private Anwesen und besondere Hochzeitslocations.
Das Brautpaar informiert die Hochzeitsgesellschaft darüber, dass eine fotografische Begleitung der Hochzeit erfolgt und Fotos der Gäste entstehen können. Soweit erforderlich, holt das Brautpaar Einwilligungen der abgebildeten Personen ein oder stellt sicher, dass Personen, die nicht fotografiert werden möchten, nicht im Vordergrund von Gruppenfotos oder geplanten Gruppenmotiven platziert werden.
Das Brautpaar stellt Goldene Zeiten Photographie von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der vorgenannten Mitwirkungspflichten resultieren, soweit es die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen fehlender Einwilligungen, Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder fehlenden Location-Genehmigungen.
5. Terminplanung und Hochzeitsabläufe
Hochzeitsabläufe unterliegen erfahrungsgemäß zeitlichen Verschiebungen. Verspätungen, die nicht von Goldene Zeiten Photographie zu vertreten sind (z. B. Verzögerungen beim Styling, verspätete Trauung, verspätete Ankunft der Gäste), verkürzen nicht die gebuchte Reportagezeit, sondern verschieben nur die fotografische Begleitung einzelner Programmpunkte.
Wetterabhängige Außenaufnahmen, insbesondere Paarshootings in Gärten, auf Feldern, am Wasser oder an anderen Outdoor-Locations, können bei starkem Regen oder extremen Wetterlagen auf überdachte oder Innenbereiche verlegt oder zeitlich angepasst werden. Alternativ-Locations sind vom Brautpaar bereitzustellen.
Mehraufwand, der durch längere Wartezeiten, fehlende Koordination der Hochzeitsgesellschaft oder verspätete Programmpunkte entsteht und den vereinbarten zeitlichen Rahmen übersteigt, kann gesondert zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt werden.
6. Stornierung und Terminverschiebung
Die Buchung der Hochzeitsreportage ist verbindlich. Bei Rücktritt durch das Brautpaar fällt ein Ausfallhonorar an. Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde, gilt folgende Staffelung bezogen auf das vereinbarte Gesamt-Honorar der Hochzeitsreportage:
– ab Buchungsbestätigung bis 6 Monate vor dem Hochzeitstermin: 30%
– 6 bis 3 Monate vor dem Hochzeitstermin: 50%
– 3 Monate bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin: 80%
– ab 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin sowie bei Absage am Hochzeitstag oder Nichterscheinen: 100%
Bereits entstandene oder nicht mehr stornierbare Kosten (z. B. Anzahlung Zweitfotograf, besondere Location-/Genehmigungsgebühren, Unterkünfte, Reisekosten) sind zusätzlich in voller Höhe zu erstatten.
Bei einer Terminverschiebung auf Wunsch des Brautpaares kann eine Umbuchungsgebühr erhoben werden. Zudem kann sich der Paketpreis aufgrund geänderter Saisonzeiten oder Verfügbarkeit ändern.
7. Honorar und Zahlungsbedingungen
Es gilt das im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Honorar.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, ist bei Buchungsbestätigung eine Anzahlung (z. B. 50% des Gesamtpreises) fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor dem Hochzeitstermin zu zahlen.
Zusätzliche Leistungen (z. B. Verlängerung der Reportagezeit, Zweitfotograf, Drohnenaufnahmen, Express-Bearbeitung, Albumproduktion) werden gesondert berechnet.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nutzungsrechte an den Bildern gehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher offenen Forderungen auf das Brautpaar über.
8. Lieferung der Bilder und Online-Galerie
Die Lieferung der Bilder erfolgt in der Regel digital über eine passwortgeschützte Online-Galerie und/oder per Download-Link. Die Anzahl der bearbeiteten Bilder und der genaue Umfang der Lieferung ergeben sich aus dem gebuchten Paket.
Die reguläre Bearbeitungs- und Lieferzeit beträgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, etwa 6 bis 8 Wochen nach dem Hochzeitstermin. Express-Bearbeitungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen Aufpreis möglich.
Das Brautpaar ist verpflichtet, die gelieferten Bilddateien unverzüglich nach Bereitstellung zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen in Textform zu rügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mitteilung, gelten die Bilder hinsichtlich offensichtlicher Mängel als vertragsgemäß abgenommen.
Goldene Zeiten Photographie übernimmt keine Haftung für Störungen, Verzögerungen oder Ausfälle von Internetverbindungen, Hosting-Anbietern, Cloud- oder Galerie-Diensten, die außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs liegen.
10. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Goldene Zeiten Photographie bleibt Urheberin aller erstellten Fotografien. Das Brautpaar erwirbt nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Bildern für private Zwecke. Dazu gehört insbesondere die private Nutzung in Fotoalben, auf privaten Endgeräten und in privaten Profilen in sozialen Netzwerken, soweit keine kommerzielle Nutzung vorliegt.
Eine kommerzielle Nutzung (z. B. Nutzung der Hochzeitsfotos zu Werbezwecken für Unternehmen, Veröffentlichung in kommerziellen Medien oder für Produkte) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung und ist gesondert zu vergüten.
Die Weitergabe der Bilddateien an Dritte, die Bearbeitung durch Dritte, der Verkauf der Bilder, die Nutzung für Bilddatenbanken, Stockplattformen oder KI-Training sowie andere Formen der Verwertung sind ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
Soweit nicht anders vereinbart, soll bei Veröffentlichungen in sozialen Medien oder auf privaten Websites eine Urheberangabe in der Form „Foto: Goldene Zeiten Photographie“ oder „© Goldene Zeiten Photographie“ erfolgen.
11. Referenznutzung durch Goldene Zeiten Photographie
Goldene Zeiten Photographie ist berechtigt, ausgewählte Bilder der Hochzeit für eigene Werbezwecke zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf der Website, in Portfolios, in Blogbeiträgen, in Social-Media-Kanälen sowie in Printmaterialien (z. B. Broschüren, Flyer), sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Brautpaares oder einzelner Gäste verletzt werden.
Wünscht das Brautpaar, dass keine Bilder der Hochzeit zu Referenzzwecken genutzt werden (Portfolio-Verbot), ist dies vor Vertragsschluss ausdrücklich mitzuteilen und gesondert zu vereinbaren. Gegebenenfalls kann dies mit einem Aufpreis verbunden sein.
12. Krankheit, Verhinderung und höhere Gewalt
Kann Goldene Zeiten Photographie den Auftrag aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, schwere familiäre Notfälle oder Ereignisse, die eine Durchführung unzumutbar machen) nicht ausführen, wird das Brautpaar unverzüglich informiert. Goldene Zeiten Photographie bemüht sich in diesem Fall – ohne rechtliche Verpflichtung – um einen gleichwertigen Ersatzfotografen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatz besteht nicht.
Kommt kein Ersatzfotograf zustande, werden bereits gezahlte Beträge auf nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche des Brautpaares, insbesondere Schadensersatz wegen des Ausfalls der fotografischen Begleitung, bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Führen behördliche Anordnungen, Naturereignisse oder sonstige von keiner Partei zu vertretende Umstände dazu, dass die Hochzeit am geplanten Tag nicht stattfinden kann, bemühen sich beide Parteien um einen Ersatztermin. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf den neu vereinbarten Termin angerechnet.
12. Haftung
Goldene Zeiten Photographie haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Eine Haftung für das Nichtentstehen bestimmter Motive oder Szenen (z. B. verpasste Momente, bestimmte Gäste, einzelne Programmpunkte), für den Verlust von Daten, der trotz ordnungsgemäßer Datensicherung eintritt, oder für Schäden an Gegenständen des Brautpaares oder der Hochzeitsgesellschaft wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernommen.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet und dienen der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags sowie der Kommunikation mit dem Brautpaar. Zur Bereitstellung von Online-Galerien, zur Datenverarbeitung, zur Rechnungsstellung und zur Nutzung von E-Mail-Kommunikation können externe Dienstleister eingesetzt werden.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung von Goldene Zeiten Photographie.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Hamburg.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: April 2026
